Aktuelle Corona-Regelungen (Stand: 11.02.2022)
Die jeweils gültigen Corona-Verordnungen in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen sind Grundlage unseres Handelns. Für Reiserückkehrer*innen gelten die Regelungen des Bundesgesundheitsministeriums.
Bitte beachten Sie zudem die im Februar 2022 aktualisierten Quarantäneverordnungen der Länder Baden-Württemberg und Bayern.
Die Zugangsberechtigungen entnehmen Sie bitte den Hinweisen der jeweiligen Landesregierung:
Zutrittsregelungen für element-i Einrichtungen (Kinderhäuser und Schulen) und die Verwaltung (Büro in der Wankelstraße in Stuttgart)
Bitte beachten Sie, dass in einzelnen Kommunen andere und/oder strengere Regeln als hier dargestellt gelten können. Wir beziehen uns in einem solchen Fall immer auf die gültige Allgemeinverfügung der Stadt- oder Kommunalverwaltung.
Für alle unsere Betriebsstellen (Kitas, Schulen, Verwaltung) gilt: Nicht immunisierte Personen (vollständig geimpft oder genesen inkl. einem entsprechenden Nachweis) dürfen die Kita- bzw. Schulräume und das Büro nur betreten, sofern sie asymptomatisch sind und einen auf sie ausgestellten negativen Antigen- (max. 24 Stunden) oder PCR Testnachweis (max. 48 Stunden) einer offiziellen Teststation vorlegen, betreten. Erwachsene, die Krankheitssymptome haben, dürfen unser Gelände nicht betreten.
Für Vorstellungsgespräche in der Verwaltung gilt:
- Immunisierte Beweber*innen (vollständig geimpft oder genesen inkl. einem entsprechenden Nachweis) müssen sich alle zwei Tage testen. Immunisierte Bewerber*innen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, müssen sich nicht mehr testen.
- Ungeimpfte oder nicht-genesene Bewerber*innen weisen tägliche Schnelltests vor Arbeitsbeginn nach.
Bei Hospitationen in Kinderhaus und Schule gilt:
- Geimpfte oder genesene Hospitant*innen führen täglich vor Betreten der Einrichtung einen Selbsttest durch. Geimpfte oder genesene Hopsitant*innen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, müssen sich nicht mehr testen. Ungeimpfte oder nicht-genesene Kita-Hospitant*innen weisen tägliche Schnelltests vor Arbeitsbeginn nach.
- Geimpfte oder genesene Hospitant*innen tragen Maske auf Fluren und wo kein Abstand zwischen den Erwachsenen eingehalten werden kann. Ungeimpfte oder nicht-genesene Hospitant*innen arbeiten durchgehend mit Maske. Für Hospitant*innen in der Schulen gilt eine generelle Maskenpflicht im gesamten Gebäude (unabhängig vom Impfstatus).
Grundsätzliche Maßnahmen:
- AHAL-Regeln (Abstand einhalten, Hygieneregeln beachten, Alltagsmaske tragen, regelmäßig lüften)
- Regelmäßige Selbst- und Schnelltests
- Grundimmunisierung durch Impfungen und deren Auffrischungen