Regelungen in unseren element-i Einrichtungen

Für den Regelbetrieb in Corona-Zeiten sind die jeweils gültigen Corona-Verordnungen in Baden-WürttembergBayern und Nordrhein-Westfalen Grundlage unseres Handelns.

Weitere Informationen finden Sie unter: Coronavirus: Aktuelles | FAQs | Infos – Bundesgesundheitsministerium

Bitte beachten Sie zudem die im Februar 2022 aktualisierten Quarantäneverordnungen der Länder Baden-Württemberg und Bayern.

Die Zugangsberechtigungen entnehmen Sie bitte den Hinweisen der jeweiligen Landesregierung:

Bitte beachten Sie, dass in einzelnen Kommunen andere und/oder strengere Regeln als hier dargestellt gelten können. Wir beziehen uns in einem solchen Fall immer auf die gültige Allgemeinverfügung der Stadt- oder Kommunalverwaltung.

Grundsätzliche Hausregeln 

Grundsätzlich gilt in unseren element-i Kinderhäusern und Schulen, dass kranke Kinder mit Fieber, Hals- oder Ohrenschmerzen, starkem, anhaltendem Husten, Erbrechen oder Durchfall keinen Zugang zu unseren Einrichtungen haben. Eine Wiederzulassung Ihres Kindes ist in unseren Einrichtungen grundsätzlich erst möglich, wenn es wieder fit und belastbar für den Kita-Alltag ist, aber auch erst wenn

  • nach Durchfall wieder geformter Stuhl aufgetreten ist,
  • nach Erbrechen feste Nahrung sicher wieder vertragen wird,
  • nach ansteckendem Brechdurchfall (mit Verdacht auf Noro- oder Rotaviren) noch 48 Stunden nach Ende der Beschwerden vergangen sind,
  • mindestens ein voller Tag fieberfrei (sicher unter 38°C) zu Hause verbracht worden ist, ohne Gabe von fiebersenkenden Medikamenten und
  • bei Erkältungen kein eitriges Sekret aus der Nase bzw. bei Husten kein eitriger Auswurf mehr auftritt.

Sollte sich ein gesunder Allgemeinzustand des Kindes im Tagesverlauf plötzlich ändern, z. B. Fieber auftreten, isolieren wir das Kind und informieren die Eltern, um es umgehend abholen zu lassen.  

Erwachsene, die Krankheitssymptome haben, dürfen unser Gelände nicht betreten.