In den element-i Kinderhäusern begegnen sich viele große und kleine Menschen auf engem Raum. Infektionskrankheiten können sich hier besonders leicht ausbreiten. Daher haben die Mitarbeiter:innen laut Infektionsschutzgesetz grundsätzlich den gesetzlichen Auftrag, das Wohlbefinden und die Gesundheit aller beteiligten Personengruppen zu erhalten und zu fördern. Aber welche Eltern kennen das nicht – insbesondere, wenn die Erkältungssaison startet: Das Kind hat mal wieder Husten und Schnupfen, und man fragt sich, ob man den Nachwuchs trotzdem in die Kita schicken kann – oder besser nicht.
Dr. med. Sebastian Schnellen, Betriebsarzt für die Mitarbeitenden von KONZEPT-E, gibt Antworten auf einige häufig gestellte Fragen:
Herr Dr. Schnellen, ab wann ist ein Kind zu krank, um in die Kita zu gehen?
Ein Kind, dem es sichtlich nicht gut geht, das einen kranken, erschöpften oder leidenden Eindruck macht, gehört grundsätzlich nicht in die Kita! In dem Fall soll es zu Hause bleiben oder muss – wenn es schon in der Kita ist – abgeholt werden.
Was sind denn für Sie ganz klar erkennbare Zeichen einer Erkrankung?
Wenn das Kind erbricht, dünnflüssigen Stuhlgang oder mehr als drei breiige Stühle pro Tag hat, akut über Bauch- und/oder Kopfschmerzen klagt, fiebrig und abgeschlagen ist, benommen wirkt, schwer hustet, besonders mit Auswurf, oder wenn es gerötetet, tränende Augen hat.
Und wann kann das Kind dann wieder kommen?
Grundsätzlich gelten in allen element-i Einrichtungen unsere Hausregeln [s. Infokasten, Anm. d. Red.]. Aber ein Kind sollte so lange zuhause bleiben, bis es wieder fit und belastbar für den Kita-Alltag ist. Eine gute Orientierung für die Eltern ist dabei der folgende Tipp: So, wie mein Kind heute war, hätte es in die Kita gehen können, also darf es morgen gehen.
Was tun, wenn Eltern und die Verantwortlichen im element-i Kinderhaus unterschiedlicher Meinung über den Krankheitszustand des Kindes sind?
Im Streitfall greift auch hier unser Hausrecht. Wenn die Erzieher:innen der Meinung sind, dass ein Kind zu krank ist, um in der Kita zu bleiben, können sie die Betreuung verweigern. In Zweifelsfällen können sie auch die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen. Aber natürlich sollten beide Parteien im Vorfeld schauen, ob nicht doch möglich ist, sich über die unterschiedliche Einschätzung der Situation zu einigen.
Kann mein Kind ärztlich verordnete Medikamente in der Kita erhalten?
Hier müssen wir unterscheiden zwischen beispielsweise einem Antibiotikum, das über einen definierten Zeitraum gegeben werden muss, obwohl das Kind im Verlauf wieder vollkommen gesund wirkt, und einer dauerhaften Medikamentengabe für Krankheiten wie Epilepsie oder Diabetes. Bei dauerhaft verordneten Medikamenten bemühen sich alle Beteiligten, gemeinsam eine sinnvolle Regelung zu finden, auch im Rahmen der Inklusion. Ein Rechtsanspruch gegenüber der Einrichtung besteht aber nicht.
Corona gehört mittlerweile zu den Standard-Krankheiten. Gibt es hier gesonderte Regelungen?
In Baden-Württemberg sind alle Corona-Regelungen bereits zum 1. März 2023 durch die Landesregierung aufgehoben worden. Dasselbe gilt für die bis dahin verbliebenen Schutzmaßnahmen, die seit dem 8. April 2023 entfallen sind. Aktuell gibt es keine gesonderten Corona-Regelungen für Baden-Württemberg und aktuell gibt es bundesweit keine Corona-Testpflichten. Daher gilt das, was auch für alle anderen Infektionskrankheiten gilt: Wer krank ist, bleibt zu Hause! Insbesondere bei starken Symptomen.
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Grundsätzliche Hausregeln in element-i Einrichtungen
Grundsätzlich gilt in unseren element-i Kinderhäusern und Schulen, dass kranke Kinder mit Fieber, Hals- oder Ohrenschmerzen, starkem, anhaltendem Husten, Erbrechen oder Durchfall keinen Zugang zu unseren Einrichtungen haben. Eine Wiederzulassung Ihres Kindes ist in unseren Einrichtungen grundsätzlich erst dann möglich, wenn es wieder fit und belastbar für den Kita-Alltag ist, aber auch erst wenn
- nach Durchfall wieder geformter Stuhl aufgetreten ist,
- nach Erbrechen feste Nahrung wieder sicher vertragen wird,
- nach ansteckendem Brechdurchfall (mit Verdacht auf Noro- oder Rotaviren) noch 48 Stunden nach Ende der Beschwerden vergangen sind,
- mindestens ein voller Tag fieberfrei (sicher unter 38°C) zu Hause verbracht worden ist, ohne Gabe von fiebersenkenden Medikamenten und
- bei Erkältungen kein eitriges Sekret aus der Nase bzw. bei Husten kein eitriger Auswurf mehr auftritt.
Sollte sich ein gesunder Allgemeinzustand des Kindes im Tagesverlauf plötzlich ändern, z. B. Fieber auftreten, isolieren wir das Kind und informieren die Eltern, um es umgehend abholen zu lassen.
Erwachsene, die Krankheitssymptome haben, dürfen unser Gelände nicht betreten.