Wie sieht der Kitabetrieb unter Pandemiebedingungen in unseren Einrichtungen seither aus?
Fragen und Antworten – Gültig für element-i Einrichtungen (Fokus: Baden-Württemberg)
Aktuelle Antworten auf die häufigsten Fragen zum Schul- und Kitabetrieb des Kultusministeriums Baden-Württemberg finden Sie hier.
Antworten auf diese Frage finden Sie unter Regelungen in unseren element-i Einrichtungen – element-i
Die Elternbeiträge im Rahmen des Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen entsprechen den vertraglich vereinbarten Kosten.
Für Kinder in der Notbetreuung wird der reguläre Elternbeitrag erhoben. Die aktuellen Entscheidungen zur Gebührenregelung für Kitas finden Sie auf https://www.element-i.de/corona/elternbeitraege/ und wir informieren natürlich direkt die Eltern, deren Kinder im Rahmen der Notbetreuung betreut werden.
Für die Kinder in den element-i Schulen bezieht sich die genannte Regelung auf die Gebühren für Hort und Verpflegung. Die Schulgebühren werden weiter erhoben, da auch die schulische Lernbetreuung aus der Ferne weiter läuft.
Die Verpflegungskosten betragen ca. 120 € pro Kind und Monat. Diese verteilen sich ca. hälftig auf Personalkosten und Wareneinsatz. In den meisten Kitas berücksichtigen wir dabei keine Anschaffungs-, Instandhaltungs-, Wartungs-, Raum-, Raumnebenkosten und keine weiteren sonstigen Kosten.
An der vertraglichen Zusammenarbeit zwischen Eltern und Träger wird sich nichts ändern. Lediglich die Höhe Elternbeiträge ändert sich (abhängig von Betreuungszeiten, Notbetreuung und reduziertem Regelbetrieb). Vgl. dazu auch: https://www.element-i.de/corona/elterngebuehren/
Sie findet in der jeweiligen Kita, die das Kind bisher besucht hat, durch deren Personal und in konstant zusammengesetzten Gruppen statt.
Ja, es finden regulär Eingewöhnungen statt. Insbesondere Eltern, die an der Eingewöhnung teilnehmen, müssen in dieser Zeit unsere Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen (Mundschutz, Abstand, etc.) beachten. Zutritt während Eingewöhnungen im Kinderhaus sind nur noch unter Einhaltung der 3G-Regel + Maske möglich: Geimpft, genesen oder mit tagesaktuellem Schnelltest einer offiziellen Teststelle (bei PCR-Test 48 Stunden Gültigkeit) und mit Maske.
Das Kinderhaus bzw. die Schule darf nur von Ihnen und jeder anderen Person, die Ihr Kind in das Kinderhaus oder die Schule bringt oder abholt, entsprechend der 2G-Regel und mit Maske betreten werden. Wenn Sie das Kinderhaus oder die Schule nicht betreten dürfen, übernehmen Mitarbeiter*innen Ihr Kind außerhalb des Kinderhauses oder der Schule. Den konkreten Ablauf regeln die Häuser entsprechend ihrer Gegebenheiten.
Wir verweisen hier in erster Linie auf die jeweiligen Regelungen der Ländern:
Fragen und Antworten zum Coronavirus des Landes Nordrhein-Westfalen.
Für Reiserückkehrer*innen gelten die Regelungen des Bundesgesundheitsministeriums und der jeweiligen Länder (Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen):
Wir freuen uns über eine konstruktive und offene Kommunikation sowie Anregungen. Dazu gibt es bereits verschiedene Ebenen der Zusammenarbeit, z.B. Gesamtelternbeirat und Bereichsleitung/Geschäftsführung oder Elternbeiräte in den Häusern und Teamleitungen oder die Elternabende in den einzelnen Kitas.
Über Konzept-e
Konzept-e ist ein Trägernetzwerk für Bildung und Betreuung mit element-i Kinderhäusern, element-i Schulen und Erzieher*innenfachschulen. Seit rund 30 Jahren bilden, betreuen und erziehen Spezialistinnen und Spezialisten Kinder und Jugendliche, damit sie sich zu freien und starken Menschen entwickeln. Basis dafür ist die eigene Pädagogik element-i, nach der jeder Mensch individuell gefördert wird. Damit leistet Konzept-e einen Beitrag für eine stabile und zukunftsfähige Gesellschaft von morgen.
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