Kinder haben Rechte!

Bei element-i und im ganzen Trägernetzwerk KONZEPT-E ist es unser Ziel und eine Herzensangelegenheit, die Kinderrechte bekannter zu machen, deren Einhaltung zu fördern und auf den Kinderschutz zu achten – sowohl in unseren Einrichtungen als auch darüber hinaus.

Kinderrechte sind Menschenrechte – (erst) seit über 30 Jahren

Am 20. November 1989 erarbeiteten rund 200 Länder in der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) grundlegende Kinderrechte. Sie wurden in der UN-Konvention über die Rechte von Kindern niedergeschrieben und verabschiedet. Und obwohl das bereits über 30 Jahre her ist, wissen viele Menschen in Deutschland leider (immer noch) nicht, dass auch Kinder Rechte haben.

Die Kinderrechtskonvention ist ein Zeichen von Achtung und Verantwortlichkeit der internationalen Staatengemeinschaft gegenüber Kindern in aller Welt. Denn keinem Kind sollten seine Rechte vorenthalten werden.

Die zehn wichtigsten Kinderrechte im Überblick:

  1. Gleichheit. Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf benachteiligt werden.
  2. Gesundheit. Kinder haben das Recht, gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden.
  3. Bildung. Kinder haben das Recht, zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht.
  4. Spiel und Freizeit. Kinder haben das Recht, zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein.
  5. Freie Meinungsäußerung und Beteiligung. Kinder haben das Recht bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken.
  6. Schutz vor Gewalt. Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung.
  7. Zugang zu Medien. Kinder haben das Recht sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen, und ihre eigene Meinung zu verbreiten.
  8. Schutz der Privatsphäre und Würde. Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden.
  9. Schutz im Krieg und auf der Flucht. Kinder haben das Recht im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden.
  10. Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung. Behinderte Kinder haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können.
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Fest verankert: Kinderrechte und Kinderschutz bei element-i

Um die UN-Kinderrechte fest in unserer Organisation zu verankern, verfügt das KONZEPT-E Trägernetzwerk über eigene Kinderschutzbeauftragte, die die pädagogischen Teams beraten und schulen, sodass sie in Verdachtsfällen von Kindswohlgefährdung handlungsfähig sind. In diesem Zusammenhang wurden das Kinderschutzkonzept sowie Leitfäden entwickelt, welche sich stetig und häuserspezifisch weiterentwickeln.

Doch Kinderrechte gehen über den Schutz vor Gewalt hinaus. Kinderschutzbeauftragte sind auch dafür da, die Partizipationsrechte der Kinder zu wahren. Dazu gehört, dass man ihnen aktiv zuhört und gemeinsam versucht, ihre Ideen umzusetzen. Kinder sollen die Möglichkeit haben, wo immer es möglich und ihrer Entwicklung angemessen ist, an Entscheidungen teilzuhaben. Sie sollen Raum haben, um sich zu entfalten und gut zu entwickeln. Dafür sorgen die Kinderschutzbeauftragten.

Für uns steht fest: Wenn wir mit dieser Haltung Kinder auf ihrem Bildungs- und Entwicklungsweg begleiten, werden sie ihre Potenziale ausschöpfen können und zu starken Persönlichkeiten heranwachsen, die Verantwortung für ihr eigenes Leben und für die Gemeinschaft übernehmen.

Die element-i Bildungsstiftung: stark für Kinderrechte und Kinderschutz

Seit 2018 setzt sich die element-i Bildungsstiftung aktiv für die stärkere Beachtung und Umsetzung von Kinderrechten ein und veranstaltet jeweils am 20. November zum Internationalen Tag der Kinderrechte sowie im Rahmen der baden-württembergweiten MACH DICH STARK Tage vom 20. bis 26. November eine besondere Kinderrechte-Aktion.

„Wichtig ist vor allem, Bewusstsein zu schaffen und dass sich Erwachsene mit den Kinderrechten beschäftigen. Denn wie so oft im Leben, gilt es auch hier, das richtige Maß zu finden“, gibt Meike Betz-Seelhammer, Leiterin der element-i Bildungsstiftung, zu bedenken. Denn wie gewährleisten wir, dass es nicht in Strukturlosigkeit umschlägt, wenn wir Kindern große Freiräume geben? Wie können wir sicherstellen, dass Kinder das Gewähren von Rückzugsmöglichkeiten und Privatsphäre nicht als Gleichgültigkeit von uns Erwachsenen wahrnehmen? „Wir Großen gestalten den Rahmen, in dem Kinder sich entwickeln und einbringen. Indem wir Kinderrechte umsetzen, schaffen wir eine Welt, in der sie ihre Potenziale ausschöpfen und zu starken, liebevollen Persönlichkeiten heranwachsen können“, ergänzt Meike Betz-Seelhammer.

Weitere Informationen zum Engagement der element-i Bildungsstiftung für die Kinderrechte finden Sie hier.